BvA-Aula: Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt wegen lebensgefährdender Baufehler bei der Sanierung erstattet

Die Aula des Bettina-von-Arnim Gymnasiums ist offenbar „kaputtsaniert“ worden. Im Mai 2020 wurde sie zur Risikoabwehr wegen erheblicher Baumängel gesperrt. Wie ein neues Gutachten nahelegt, waren durch die Wiedereröffnung im Februar 2019 offenbar alle Besucher ganze 15 Monate lang einem möglichen Deckeneinsturz ausgesetzt. Die Darstellungen der Personen, die an der Sanierung beteiligt sind, widersprechen sich zum Teil und sind kaum durchschau- bzw. nachvollziehbar.

Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Hans-Joachim Woitzik, hat daher am 23. Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Baugefährdung nach §319 StGB gestellt, damit aufgeklärt wird, wer genau zu welchem Zeitpunkt was gewusst hat, und wer seinen Melde- und Fürsorgepflichten eventuell nicht nachgekommen ist.

Problematische Sanierungsarbeiten

Die Aula des Bettina-von-Arnim Gymnasiums (BvA) in Dormagen wurde von April 2018 bis Februar 2019 saniert. Bei der Planung, Leitung und Ausführung der Tragkonstruktion der Trockendecke in der Aula sowie bei der Befestigung der Unterdecke im Foyer wurde offenbar gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen und dadurch in der Konsequenz Leib und Leben von vielen Menschen gefährdet.

15 Monate lang gefährliche Nutzung?

Die Aula wurde trotz wesentlicher Sicherheitsmängel seit Februar 2019 wieder öffentlich genutzt. Nach rund 15 Monaten öffentlicher Nutzung, wurde das Gebäude nun im Mai 2020 nach einem Sachverständigen-Gutachten u.a. wegen Einsturzgefahr der Unterdecke im Foyer gesperrt. Hatten wir alle einfach nur großes Glück?

Mängel-Diskussionen spät öffentlich

Offenbar waren erhebliche Mängel bereits vor der Wiedereröffnung bekannt, was allerdings erst im November 2019 öffentlich wurde. Die Aula wurde zu diesem Zeitpunkt schon wieder 10 Monate lang genutzt.

Es hätte für alle involvierten Fachleute, Entscheidungsträger und Verantwortlichen klar erkennbar sein müssen, dass hier Setzbolzen gegen jede Verwendungsregel eingesetzt wurden. Laut dem Gutachten besteht beim Versagen der Bolzen die Gefahr einer Kettenreaktion mit dem Risiko, dass gesamte Unterdecke zum Einsturz kommt.

Des Weiteren wurden vom Sachverständigen auch wesentliche Mängel an der Außenfassade festgestellt. Es handelt sich hierbei um nicht bestimmungsgemäße Verdübelungen der Fassadenplatten, mit deutlichen Hinweisen auf nicht vorhandene Standsicherheit.

Wieso wurde die Freigabe erteilt?

Völlig unerklärlich ist in diesem Kontext, wie die Bauaufsicht der Stadt Dormagen sowie alle involvierten Fachleute diese wesentlichen, sicherheitsrelevanten Mängel übersehen konnten bzw. warum sie nicht eingegriffen haben. Vielmehr hat die Bauaufsicht der Stadt Dormagen alle Gewerke kurz vor dem geplanten Neujahrsempfang 2019 abgenommen. Erst hierdurch wurde die Aula wieder zur Nutzung freigegeben, so dass Bürgermeister Lierenfeld am 11. Februar 2019 das städtische Event in der frisch sanierten Aula durchführen konnte.

Zentrum fordert Aufklärung

Für uns besteht der Hauptskandal darin, dass die SchülerInnen des BvA-Gymnasiums sowie alle Besucher der Aula durch die Wiederinbetriebnahme offenbar 15 Monate lang einer lebensgefährlichen Situation ausgesetzt wurden. Wir können nur von Glück reden, dass nichts Schlimmeres passiert ist

sagt Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender des Zentrums.

Widersprüchliche Aussagen, gab es Warnungen im Eigenbetrieb?

Die verschiedenen Darstellungen aller Beteiligten widersprechen sich zum Teil und sind kaum durchschaubar bzw. nachvollziehbar. Unter anderem führte der Projektsteuerer in der Hauptausschusssitzung am 18. Mai 2020 aus, dass seine mehrfachen Warnhinweise an den Eigenbetrieb diesbezüglich missachtet wurden. Er wies zudem darauf hin, dass es sogar auch interne Warnhinweise durch Mitarbeiter des Eigenbetriebes selbst gegeben haben soll.

Strafanzeige

Wer genau zu welchem Zeitpunkt was gewusst hat, wer seinen Melde- und Fürsorgepflichten eventuell nicht nachgekommen ist, soll nun die Staatsanwaltschaft klären. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Hans-Joachim Woitzik, hat daher am 23. Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Baugefährdung nach §319 StGB gestellt.

Hans-Joachim Woitzik stellt fassungslos fest:

Es ist untragbar, dass die lebensgefährdenden Mängel so spät ans Licht gekommen sind, während viele Menschen in Dormagen einem solch massiven Risiko ausgesetzt waren. Mit diesem Skandal hat Dormagen eine neue Dimension der Probleme und Vorfälle beim Eigenbetrieb erreicht. Wenn es um Leib und Leben der Menschen geht, bedarf es einer lückenlosen Aufklärung.

Wie fast immer: Viel teurer als geplant

Fast nebensächlich ist in diesem neuerlichen Skandal schon fast, dass auch dieses Projekt bisher ganze 44% teurer geworden ist (2,3 statt 1,6 Mio Euro). Durch die „Kaputtsanierung“ der Aula werden weitere Kosten in bisher unbekannter Höhe auf die Stadt zukommen.


§ 319 StGB – Baugefährdung

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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