Spenden

Gerne können Sie unsere politische Arbeit mit einer Spende unterstützen. Dies ist in unserem Formular ganz einfach über PayPal oder per Bankeinzug möglich. Falls Sie eine klassische Überweisung bevorzugen, finden Sie die Bankdaten und Infos hierfür weiter unten. – Vielen Dank!



Steuerliche Absetzbarkeit

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuermindernd als Sonderausgabe geltend machen.

Spendenbescheinigung

Bitte geben Sie bei Spenden immer Ihre Anschrift mit an. Bei PayPal ist das in der Regel schon voreingestellt. Bei Spenden auf unser Bankkonto bitte unbedingt Ihre Anschrift im Verwendungszweck mit eintragen. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spenden-Bescheinigung per Post zukommen lassen.

Spenden per Überweisung

Per Überweisung auf das Konto von „Deutsche Zentrumspartei“:

Deutsche Zentrumspartei

IBAN DE20305500000093645521

BIC WELADEDNXXX

Sparkasse Neuss

Transparenz/Personenbezogene Daten

Transparenz und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sind uns besonders wichtig, auch für unsere Spender. Wenn Sie uns eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet.

Bitte beachten Sie, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden dann gemäß der geltenden Vorschriften als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.

Fragen?

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Wir danken allen Unterstützern von ganzem Herzen!