PM: Die Baumschutzsatzung in Dormagen gefährdet den Dorffrieden

Die von Rot-Grün geplante Baumschutzsatzung für Dormagen gefährdet den Dorffrieden, denn viele sind sich der rechtlichen Auswirkungen gar nicht bewusst. Das Zentrum weist auf die Probleme hin, die daraus erwachsen und wird in der Umweltausschuss-Sitzung am 14.09.2021 erneut versuchen, das Schlimmste zu verhindern.

Die Mitteilung vom 13. Sep 2021

Das Thema Baumschutzsatzung wird von der Verwaltung bewusst unzureichend erklärt, dabei stellt es einen erheblichen Eingriff in das Eigentums- und Nachbarschaftsrecht dar. Das liegt daran, dass eine Gemeindesatzung öffentliches Recht darstellt, das in bestimmten Fällen das private Recht aushebelt.

Steht ein geschützter Baum so, dass er das Nachbarschaftsrecht verletzt, kann gegen die Belastung nichts mehr unternommen werden. Selbst bei guten nachbarschaftlichen Verhältnissen ist es verboten, einen solchen Baum in gegenseitigem Einvernehmen zurechtzustutzen oder im Notfall zu fällen. Ein nach der Baumschutzsatzung zwingend notwendiger Antrag kostet zwischen 80 und 100 Euro, ohne Gewähr dass dem Antrag stattgegeben wird. Entsteht Streit, muss der Antragsteller beweisen, dass er erheblich gestört und belastet wird.

Es geht noch einen Schritt weiter: Stellt der Baum eine Gefährdung da, dann haftet der Eigentümer für alle Schäden. Eine Baumsatzung als öffentlich geltendes Recht schützt die Ursache, wenn die Gemeinde sich gegen die beantragte Maßnahme entscheidet. Dem Bürger bleibt dann nur der teure und unsichere Rechtsweg über Gutachten. Das kostet schnell ein paar Tausend Euro.

Im Falle eines nachbarschaftlichen Streites greifen auch die Regeln des Nachbarschaftsrechtes nicht mehr, weil öffentliches Recht in einem solchen Fall das private Recht aushebelt. Somit ist Ärger vorprogrammiert“, führt der Nievenheimer Zentrumspolitiker Wolfgang Krause aus.

„Angenommen, man erhält eine Genehmigung für das Fällen eines Baumes, weil man auf seinem eigenen Grund und Boden eine Garage bauen möchte. In diesem Fall muss man selbst für einen Ausgleich sorgen. Sie sind verpflichtet, z.B. drei neue kleine Bäume auf ihrem Grundstück zu pflanzen. Ich hoffe, Sie haben dann noch genug Platz für die Garage auf ihrem Grundstück“, so Michael Kirbach, Ratsmitglied des Zentrums.

„Niemand ist gegen Baum- oder Naturschutz – wir möchten an dieser Stelle erneut Grüße von der stark gefährdeten Zauneidechse am Silbersee an die GRÜNEN-Fraktion in Dormagen ausrichten. Dormagen als Stadt verfügt über eine Vielfalt an grüner Natur, und so soll es auch bleiben. Auch ohne eine solche Satzung. Die Menschen, die hier leben, sind mit der Natur und ihrer Heimat verbunden. Kein Dormagener fällt Bäume just for fun. Hierfür nun Strafen von 50.000 Euro in den Raum zu stellen, ist unverhältnismäßig. Verstörend finden wir den Paragrafen zum Betretungsungsrecht: Die Beauftragten der Stadt/Gemeinde sind demnach berechtigt, nach angemessener Vorankündigung mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten zum Zwecke der Durchführung dieser Satzung Grundstücke zu betreten. Sie sind verpflichtet, sich auf Verlangen des Grundstückseigentümers oder des Nutzungsberechtigten auszuweisen. Sofern Gefahr im Verzug besteht, entfällt die Vorankündigung. Verweigern Eigentümer oder Nutzungsberechtigte den Beauftragten der Stadt den Zutritt, entscheiden diese im Rahmen dieser Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen. (Quelle Stadt Dormagen). Hier ist Ärger vorprogrammiert.“ führt Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender des Zentrums aus.

Die Dormagener Zentrumspartei wird erneut in der Umweltausschuss-Sitzung am 14.09.2021 versuchen, das Schlimmste zu verhindern. Wo Ideologie anfängt, hört der gesunde Menschen-verstand auf. Betroffene haben die Möglichkeit, sich in der Einwohnerfragestunde zu der Satzung zu äußern.

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