PM: Zentrum sieht geplante Neuordnung des Wahlgebietes kritisch

Die Verwaltung plant derzeit, das Wahlgebiet neu zu ordnen, was eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil im Dezember ist. Allerdings sieht die Zentrumsfraktion die aktuellen Pläne kritisch, da ein sachgrundbezogener Spielraum, den das Gericht in der Urteilsbegründung mit angibt, in Dormagen offenbar nicht berücksichtigt wird. Das Zentrum möchte Nachteile für einzelne Ortsteile vermeiden und strebt daher eine genauere Überprüfung an.

Die Mitteilung vom 28. Januar 2020

Die Zentrumsfraktion sieht durch die geplante Neuordnung des Wahlgebietes eine deutliche Benachteiligung für die Einwohner von Delrath und Ückerath

Die Verwaltung der Stadt Dormagen plant, die Einteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2020 zu ändern. Die Grundlage hierfür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom
20.12.2019, welches sich mit dem Kommunalwahlgesetz NRW befasst. Zentral geht es um die maximal zulässige Abweichung eines einzelnen Wahlbezirks vom Gesamtdurchschnitt. Während
das Gesetz 25% vorsieht, zieht das Gericht engere Grenzen von 15%, wobei größere Abweichungen höhere Anforderungen haben und einer entsprechenden Begründung bedürfen.

Die Verwaltung hat die Abweichungen ermittelt und 4 „kritische“ Wahlbezirke in Dormagen ausgemacht, die über die 15%-Regel hinausgehen.

„Wir sehen in der geplanten Neuordnung des Wahlgebietes eine deutliche Benachteiligung der Bewohner von Ückerath und Delrath“, so Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender des Zentrums. 664 Einwohner aus Ückerath sollen künftig dem Wahlbezirk von Gohr zugeordnet werden. In Delrath wären 354 Einwohner betroffen, die dem Wahlbezirk Stürzelberg/St. Peter
zugeordnet würden.

Durch diese Neuordnung sieht die Zentrumsfraktion das gesetzlich verankerte Ziel der Wahrung räumlicher Zusammenhänge als verletzt an. Das Gericht hat ebendies als wichtigen Grund für eine
Überschreitung der 15%-Regel hervorgehoben. Das Gericht erläutert, dass neben dem zu wahrenden Demokratieprinzip gleicher Stimmenwertigkeit auch die Erleichterung der Kommunikation zwischen den Wählern untereinander sowie mit den Mandatsbewerbern und damit die Förderung der politischen Willensbildung im Sinne der Verwirklichung des Demokratieprinzips wichtig ist.

Die Anpassung der Wahlbezirke in Horrem und in Stürzelberg ist unproblematisch, da es sich um Korrekturen innerhalb eines zusammenhängenden Ortsteils handelt. Völlig anders ist die Sachlage bei Delrath und Stürzelberg/St. Peter, ebenso bei Gohr und Ückerath. Hier liegt eine klare räumliche Trennung vor, wodurch sich auch die Interessenslagen und Probleme der Ortsteile
deutlich unterscheiden können.

Die Verwaltung schöpft nach Meinung der Zentrumsfraktion nicht alle Möglichkeiten zur Wahrung von Dorfgemeinschaften aus. Dazu gehört ein genaueres Zählverfahren, welches das Gericht
explizit in der Urteilsbegründung mit angibt. Paradoxerweise hat Delrath fast den optimalen Mittelwert, es werden aber trotzdem 354 Stimmen abgezogen, um andere, räumlich getrennte
Bezirke nun auszugleichen.

„Andere Kommunen, wie zum Beispiel Grevenbroich prüfen derzeit die Sachlage, wollen sich aber die Zeit nehmen, eine hieb- und stichfeste Begründung für die Beibehaltung der Größe der
betroffenen Wahlbezirke auszuarbeiten. Diesen Willen scheint es in der Verwaltung von Dormagen nicht zu geben. Die Zentrumsfraktion wird einer derartigen Neuordnung des Wahlgebietes nicht zustimmen, solange nicht sorgfältig sämtliche Möglichkeiten im Vorfeld geprüft worden sind“, so Hans-Joachim Woitzik.

 

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