
Freiwilliges Handwerksjahr (FHJ) im Rhein-Kreis Neuss
Gemäß des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von UWG/Freie Wähler RKN und Deutsche Zentrumspartei, hat die Stabsstelle Strukturwandel geprüft, wie die aktuellen Möglichkeiten eines freiwilligen Handwerksjahrs (FHJ) im Rhein-Kreis Neuss sind und an welche Voraussetzungen dieses geknüpft ist.
Das FHJ ist ein relativ neues Berufsorientierungsangebot, das vor allem Schulabgängerinnen, Studienabbrecherinnen und junge Menschen ohne klare Berufswahl anspricht. Es ermöglicht ihnen, innerhalb eines Jahres bis zu vier unterschiedliche Handwerksbetriebe praktisch kennenzulernen – typischerweise in drei monatigen Praxisphasen. Dabei erhalten die Teilnehmenden eine monatliche Vergütung (z. B. 450 € im Pilotprojekt der Handwerkskammer Lübeck) sowie Urlaubsansprüche und Sozialversicherungsschutz. Für die Jugendlichen bietet das FHJ realistische Einblicke, verbessert die Entscheidungsgrundlage für eine spätere Ausbildung und schafft die Möglichkeit, bereits während des Jahres Kontakte zu Betrieben zu knüpfen, die teilweise eine direkte Übernahme anbieten. Betriebe profitieren von einem frühen Kennenlernen potenzieller Auszubildender, einer Reduktion von Ausbildungsabbrüchen und einer zusätzlichen Nachwuchsförderung in Zeiten des Fachkräftemangels.
Das Konzept ist bislang nicht bundesweit standardisiert. So entstanden in diesem Zusammenhang Pilotprojekte – etwa in Schleswig Holstein (Handwerkskammer Lübeck) und in Ostwestfalen Lippe (FHJ+). Im ersten Jahr des Lübecker Modells nahmen über 70 Jugendliche teil, von denen ein signifikanter Teil unmittelbar im Anschluss eine handwerkliche Ausbildung begann. Rechtlich gibt es jedoch Hürden: Das FHJ ist kein gesetzlich anerkannter Freiwilligendienst wie das FSJ, sodass kein einheitlicher Rechtsrahmen besteht. Praktika dürfen pro Betrieb maximal drei Monate ohne Mindestlohn durchgeführt werden; länger müsste der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, was bei einem vier Stationen Modell zu zusätzlichen Kosten führt. Aufgrund der bezahlten Praktika, besteht Versicherungspflicht, jedoch entfällt grundsätzlich die automatische Kindergeldfortzahlung. Hier muss gegebenenfalls ein gesonderter Nachweis erbracht werden, dass es sich um berufsorientierende Praktika handelt.
Zudem gelten für Teilnehmende unter 18 Jahren strenge Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (u.a. Begrenzung der maximalen täglichen Arbeitszeit), und für Nicht EU Bewerber gibt es kein spezielles Visum, sodass jede Praktikumsphase gesondert genehmigt werden muss.
Für die Einführung eines FHJ auf Kreisebene würde sich ein strukturiertes Vorgehen empfehlen: Zunächst ist ein lokaler Lenkungskreis mit Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Betrieben, Berufskollegs, Arbeitsagentur und Wirtschaftsförderung zu bilden.
Anschließend sind Zielgruppe, Modell (z. B. vier Stationen à drei Monate mit begleitenden Seminaren) und ein zentrales Bewerbungs und Vermittlungsverfahren festzulegen.
Rechtlich kann entweder ein Kettenpraktikumsmodell mit befristeten Verträgen oder eine Anstellung bei einem öffentlichen Träger gewählt werden, wobei Letzteres eine einheitliche Versicherungs und Vergütungsregelung bietet.
Ein begleitendes Programm mit Berufsorientierungsseminaren, Softskill- und Bewerbungstraining erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit. Hier wäre eine gesonderte Finanzierung sicher zu stellen.
Die Verwaltung erarbeitet auf dieser Grundlage eine entsprechende Konzeption inkl. Zeitschiene und wird hierüber in der nächsten Ausschusssitzung berichten.
https://session.rhein-kreis-neuss.de/bi/getfile.asp?id=127172&type=do