Antrag: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

In der Ratssitzung vom 05.09.2023 wurde der Antrag zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen behandelt. Leider hatte keine der anderen Fraktionen Interesse an dem Thema, die Verwaltung verwies auf den Kreis.
Wir werden unsere Bemühungen in der Sache im Kreis fortsetzen, ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt – wir bleiben dran!

Unser Antrag vom 22.08.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Dormagen am 05.09.2023 zu setzen.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschliesst eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen

Begründung

In der 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 21.11.2014 wurde der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Gebiet der Stadt Dormagen befürwortet. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage 9/0108 verwiesen.

Durch Änderung des § 5 ZustVO Tierschutz NRW ist für den Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen gem. § 13 b S. 1 bis 3 des Tierschutzgesetze die Kreisordnungsbehörde zuständig geworden, daher muß hier eine neue Registrierungspflicht beschlossen werden.

Zum Schutz von Mensch und Tier müssen vorsorglich Maßnahmen ergriffen werden, um einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen vorzubeugen. Demnach müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese spätestens mit Beginn des 6. Lebensmonats vom Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Die Stadt ruft diese Verpflichtung in Erinnerung und appelliert an alle Katzenbesitzer und solche, die es werden wollen, mit ihrem Tier rechtzeitig zum Tierarzt zugehen, spätestens im fünften Lebensmonat.
Zur Zeit ist die Situation der verwilderten Katzen in Dormagen nicht unkontrolliert, aber es muss bedacht werden, dass sich mit der Anzahl der streunenden Katzen auch vermehrt Krankheiten verbreiten, andere Haustiere sich anstecken können und Singvögel durch Katzen vermehrt bejagt und dezimiert werden.

Für die Hauskatzen hat die Kastration noch weitere Vorteile: Kastrierte Katzen haben ein verändertes Revierverhalten, wodurch viele Gefahren verringert werden. So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem Herumstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren. Rolligkeitssymptome der Katze und übel riechende Markierungen des Katers bleiben aus.

Ein Informationsflyer hierzu z.B. nach Neusser Vorbild sollte Online zur Verfügung gestellt werden:
https://www.neuss.de/downloads/2013/01/flyer-neuss-kastrationspflicht-katzen-neu.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender

Thomas Freitag, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Michael Kirbach, Geschäftsführer

 

Quellen & weiterführende Links

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Über diese Reihe

Das Zentrum setzt sich für eine transparente Politik in Dormagen ein. Aus diesem Grund machen wir unsere Anträge, die wir im Stadtrat bzw. in dessen Ausschüssen stellen, hier 1:1 für jeden öffentlich zugänglich.